So werden Sie RDM-Mitglied
Sind Sie als
- Immobilienmakler,
- Hausverwalter,
- Bauträger,
- Baubetreuer,
- Projektentwickler
- Sachverständiger
tätig? Dann gehören Sie in den RDM.
Speziell auf die Bedürfnisse der hiesigen Immobilienunternehmer zugeschnitten, bietet der RDM-LV Sachsen-Anhalt verschiedene Formen der Mitgliedschaft an.
1. Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann erwerben, wer eine Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung hat, über ausreichende Fachkenntnisse verfügt. Die Fachkunde kann durch die Ausbildung als Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nachgewiesen werden, durch eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung als Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder durch ein so genanntes Fachkundegespräch, wenn diese Voraussetzungen fehlen.
2. Vorläufige Mitgliedschaft
Die vorläufige Mitgliedschaft kann erwerben, wer eine Erlaubnis nach §34c GewO hat, den Nachweis ausreichender Fachkunde jedoch noch nicht erbringen kann. Vorläufige Mitglieder können die gesamte Leistungspalette des RDM in Anspruch nehmen, können jedoch erst mit dem Nachweis der Fachkunde auch das RDM-Zeichen führen.
3. Mehrfach Mitgliedschaft
Die Mehrfachmitgliedschaft kann erwerben, wer als ordentliches RDM-Mitglied in einem anderen RDM-Landes- bzw. Bezirksverband das RDM-Siegel auch für dortige Filialen nutzen will.
Aufnahmeunterlagen anfordern
Wir freuen uns, dass Sie Mitglied im Ring Deutscher Makler (RDM) werden wollen. In Zukunft werden wir Sie in allen beruflichen Belangen beraten, betreuen und unterstützen.
Wir werden unsere Aufnahmeunterlagen umgehend versenden.
Rufen Sie uns an. Telefon: 0391 - 5 31 16 14 Montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr
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